Die Fachgruppe Sprengen des Ortsverband Hamburg-Altona kennt sich bestens aus mit Sprengstoffen. Jugendliche der Feuerwehr Lokstedt und THW-Jugend Eimsbüttel wurden auch diese Jahr von den Spezialisten auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerk sensibilisiert – die von legalen und illegalen Böllern ausgehen!
Um es allerdings deutlich zu sagen: Feuerwerkskörper der “Klasse Zwei” gehören nicht in Hände von Personen unter 18 Jahren. Die Sicherheitsunterweisung beim THW berechtigt die jugendlichen Teilnehmer nicht, Feuerwerk zu erwerben oder zu verwenden. Aber die Erfahrung zeigt, dass Raketen und Böller einen großen Reiz ausüben, nicht nur für die, die sie auch verwenden dürfen. Fast alle Jugendlichen haben schon Feuerwerk gezündet. Deshalb soll dieses kleine Seminar verdeutlichen, wie gefährlich der Umgang damit sein kann.
Bevor es spektakulär wird, sorgt eine Theoriestunde für das Verständnis und das Wissen um gesetzliche Vorschriften, den richtigen Umgang und die Gefahren. Anschauungsobjekte und illegale Böller, die von der Polizei sichergestellt wurden, unterstreichen dabei die “graue Theorie”. Dabei wird deutlich, dass zugelassenes Feuerwerk mit Prüfnummer (BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) erheblich sicherer ist, als “Polen-Böller” und selbstgebaute Knaller und Raketen (sogenannte Selbstlaborate): Nur eine geringe Menge Explosivstoffe sind erlaubt, die Zeiten zwischen dem Anzünden und dem Abbrennen definiert. So haben illegale Böller sogar “echte” Sprengstoffe und Zeiten von einer Sekunde bis zu sechs Minuten (bei gleichem Aussehen!) bei Untersuchungen gezeigt – ein unkalkulierbares Risiko!
Die “Praxis” bleibt natürlich in den Händen der Spezialisten. Insbesondere die “Polen-Böller” (die aus Beschlagnahmen der Polizei stammen) erfordern erhebliche Sicherheitsvorkehrungen: Abdeckung mit Sprengvlies und Gehörschutz, elektrische Fernzündung etc. So wird eine rund 25 Kilogramm schwere Decke von einem einzelnen illegalen Böller über einen Meter angehoben.
Wie gefährlich die Unterschiede in der Sprengwirkung sind, zeigt der Test mit der Schweinepfote, die in ihrer Widerstandsfähigkeit der menschlichen Hand recht ähnlich ist: Während ein zugelassener “China-Cracker” lediglich Verbrennungen der Haut oder “einfache” Knochenbrüche der Finger hinterlassen, sind die illegalen Böller so zerstörend, dass ein Chirurg die Hand kaum retten kann.
Auch wurde gezeigt, welche Verbrennungen circa ein Kilogramm Schwarzpulver erzeugen. Die Haut ist stark zusammengezogen und pechschwarz, auch hier wären bleibende Schäden zu beklagen.
Einige (legale) Böller wurden in der Tasche einer Jacke auf einer Holzpuppe gezündet, um zu zeigen, warum NIEMALS Feuerwerk am Körper getragen werden darf: Hat es in der Kleidung gezündet, führt dies zu Verletzungen, die Kleidung brennt jedoch weiter. Also besser in einer Tüte verwahren, als in der Hosen- oder Jackentasche!
Auch dass “Pyros”, jene Seenot- bzw. Leuchtfackeln, nicht ungefährlich sind und nichts im Stadion zu suchen haben, zeigt der Praxistest. Einmal entzündet, können diese nicht mit Wasser oder einem herkömmlichen Feuerlöscher gelöscht werden. Dabei entsteht eine Hitze von ca. 1.000 Grad bei extremer Helligkeit und giftiger Rauchentwicklung!
Deshalb die Empfehlung der Experten:
NUR zugelassenes Feuerwerk mit Prüfnummer (BAM-P I oder BAM-P II) verwenden! Feuerwerk der Klasse II gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen! Anweisung auf dem Feuerwerkskörper lesen und beachten! Raketen und Feuerwerk aus einer sicheren “Startrampe” (z.B. Flasche in einer Getränkekiste) abschießen, auf freie Flugbahn achten (NICHT aus der Hand starten und NICHT den Stab in den Boden stecken). Böller nicht auf Personen oder Tiere werfen, NUR im Freien verwenden!
Hände weg von illegalen Böllern! So starben im vergangenen Jahr mehrere Personen durch Feuerwerk, das nicht zugelassen war!